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   BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72   

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https://dejure.org/1973,3146
BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72 (https://dejure.org/1973,3146)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1973 - 4 AZR 85/72 (https://dejure.org/1973,3146)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1973 - 4 AZR 85/72 (https://dejure.org/1973,3146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung von Statistiken - Berichtigung einer Eigentümerkartei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 1
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

    Auszug aus BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72
    Das Landesarbeitsgericht nimmt nicht aaisdrüekllGh zu der Aus gangsfrage jedes Eingruppierungsstreits Stellung (vgl. Urteil des Senats vom 2o. Oktober 1971 - 4 AZR I0 /7 I - demnächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT), ob eine überwiegend auszuübende Tätigkeit (§§ 22, 23 BAT) oder eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder mehrere jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten vorliegen.

    Es müßte daher klarstellen, ob eine über wiegend auszuübende Tätigkeit (§§ 22, 23 BAT), eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder aber mehrere jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten vorliegen (BAG Urteil vom 2o. Oktober 1971 - 4 AZR I0 /7 I - dem nächst AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 310/71

    Feststellungsklage - Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Inhalt des

    Auszug aus BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72
    Er hat aber gleichzeitig darauf hingewiesen, daß es eine unterste Grenze gibt, daß es also nicht genügt, wenn ein Tätigkeitsmerkmal nur in ganz unbeachtlichem Umfang erfüllt wird (vgl. außer den zuletzt zitierten Entscheidungen: Urteil vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 531/71 - demnächst AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 03.05.1972 - 4 AZR 259/71

    Tatsacheninstanz - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72
    Der erkennende Senat hat es allerdings wiederholt abgelehnt, an den Umfang der zeitlichen Beanspruchung durch einzelne Aufgaben innerhalb einer Gesamttätigkeit oder einer überwiegend auszuübenden Tätigkeit Anforderungen zu stellen, die nicht ausdrücklich tariflich geregelt sind (BAG AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 3. Mai 1972 - 4 AZR 259/71 - demnächst AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Kranken- kassen).
  • BAG, 26.07.1972 - 4 AZR 430/71

    Geschäftsstellenverwalter - Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit

    Auszug aus BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72
    V c BAT oder VI b BAT unter dem Gesichtspunkt der jeweiligen Fallgruppen 1 beanspruchen kann (vgl. den insoweit gleichgelagerten Fall im Urteil des Senats vom 26. Juli 1972 - "4 AZR 43o/71 - demnächst AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Richtig nimmt das Landesarbeitsgericht auch an, dass der Kläger im tariflichen Sinne Schriftgut verwaltet und damit die zweite tarifliche Anforderung für gerichtliche Geschäftsstellenverwalter erfüllt hat, indem er die Akten anlegte und für deren Führung, Vollständigkeit und Aufbewahrung nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen zuständig und verantwortlich war (vgl. BAGE 25, 1, 5 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT ).

    Wie das Landesarbeitsgericht richtig hervorgehoben hat, kann in diesem Zusammenhang auch nicht etwa an die frühere Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen Über das Ausmaß qualifizierender Tätigkeiten bei einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit zurückgegriffen werden, auf die sich der Kläger beruft (vgl. BAGE 25, 1, 6 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts -

    Die Rechtsprechung geht im allgemeinen davon aus, dass Aufgaben, die weniger als 5 % der zu bewertenden Tätigkeit ausmachen, für die Eingruppierung unbeachtlich sein sollen (BAG 17.01.1973 - 4 AZR 85/72 - juris Rn. 20; Beck OK TVöD EntgO/Steuernagel Teil III/20 Rn 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19

    Eingruppierung - Heraushebungsmerkmal der schwierigen Tätigkeit - Wille der

    Die Rechtsprechung geht im Allgemeinen davon aus, dass Aufgaben, die weniger als 5 % der zu bewertenden Tätigkeit ausmachen, für die Eingruppierung unbeachtlich sein sollen (BAG 17.01.1973 - 4 AZR 85/72 - juris Rn. 20; Beck OK TVöD EntgO/Steuernagel Teil III/20 Rn 3).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    III MT-An Fallgruppe 1 entsprechen (vgl. BAG, AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 25, 1, 6 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1338/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

    Im Urteil vom 17. Januar 1973 - 4 AZR 85/72 hatte das BAG ausgeführt:.
  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    Aber auch dieser Umstand kann nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen: Selbst wenn das überhaupt in einem rechtserheblich® Umfange geschähe (vgl. dazu BAG 25, 1 C5 ff.] = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT auch BAG AP Nr. 9o zu §§ 22, 23 BAT), könnten Jedenfalls dessen ungeachtet sämtliche ihrigen Aufgaben des Klägers unter Einbeziehung derer, die er als "Lehrhilfskraft" im zuvor erläuterten Sinne erledigt, zusammengefaßt und als seine bei weitem überwiegend auszuübende Tätigkeit einheitlich bewertet werden (vgl. BAG AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen), so daß Jedenfalls im Ergebnis selbst dann die Bewertung durch das Landesarbeitsgericht zu treffend wäre.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

    Im Urteil vom 17. Januar 1973 - 4 AZR 85/72 hatte das BAG ausgeführt:.
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
    Richtig nimmt das Landesarbeitsgericht auch an, daß die Klägerin im tariflichen Sinne Schriftgut verwaltet und damit die zweite tarifliche Anforderung für gerichtliche Geschäftsstellenverwalter erfüllt, indem sie die Akten anlegt und für deren Führung, Vollständigkeit und Aufbewahrung nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen zuständig und verantwortlich ist (vgl. BAG 25, 1, 5 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).

    Wie das Landesarbeitsgericht richtig hervorgehoben hat, kann in diesem Zusammenhang auch nicht etwa an die frühere Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen über das Ausmaß qualifizierender Tätigkeiten bei einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit zurückgegriffen werden, auf die sich die Klägerin beruft (vgl. BAG 25, 1, 6 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 25/84
    Richtig nimmt das Landesarbeitsgericht auch an, daß die Klägerin im tariflichen Sinne Schriftgut verwaltet und damit die zweite tarifliche Anforderung für gerichtliche Geschäftsstellenverwalter erfüllt, indem sie die Akten anlegt und für deren Führung, Vollständigkeit und Aufbewahrung nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen zuständig und verantwortlich ist (vgl. BAG 25, 1, 5 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).

    Wie das Landesarbeitsgericht richtig hervorgehoben hat, kann in diesem Zusammenhang auch nicht etwa an die frühere Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen über das Ausmaß qualifizierender Tätigkeiten bei einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit zurückgegriffen werden, auf die sich die Klägerin beruft (vgl. BAG 25, 1, 6 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 27/84
    Richtig nimmt das Landesarbeitsgericht auch an, daß die Klägerin im tariflichen Sinne Schriftgut verwaltet und damit die zweite tarifliche Anforderung für gerichtliche Geschäfts stellenverwalter erfüllt hat, indem sie die Akten angelegt hat und für deren Führung, Vollständigkeit und Aufbewahrung nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen zuständig und verantwortlich war (vgl. BAG 25, 1, 5 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).

    auch nicht etwa an die frühere Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen über das Ausmaß qualifizierender Tätigkeiten bei einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit zurück gegriffen werden, auf die sich die Klägerin beruft (vgl. BAG 25, 1, 6 = AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 28/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 22/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 24/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 26/84
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

  • BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern -

  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 553/76

    Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Tarifliche Mindestvergütung - Überwiegend

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78

    Spezialarbeiten - Besonders schwierig - Instandsetzung

  • BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 692/78

    Verwaltungsangestellte - Gerichtlicher Dienst - Justizangestellte -

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 840/77

    Kreissparkassen in Bayern - Rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts -

  • BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1069/78
  • BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 403/78
  • BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 447/81
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 859/78
  • BAG, 02.07.1980 - 4 AZR 558/78
  • BAG, 10.12.1980 - 4 AZR 847/78
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